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Rätselvorschlag Redaktion


Montag


130 Jahre Lahnbrücke Villmar: Historisches Bauwerk zeigt deutliche Pflegeversäumnisse

VILLMAR. Seit nunmehr 130 Jahren verbindet die historische Lahnbrücke den Flecken Villmar mit dem rechten Lahnufer. Was Ende des 19. Jahrhunderts als Meilenstein der lokalen Infrastruktur gefeiert wurde, erfordert heute dringend wieder Aufmerksamkeit: Sichtbare Schäden am Mauerwerk rufen zu einem rechtzeitigen Handeln der Verantwortlichen auf.

Vom gefährlichen Kahn zur festen Verbindung
Die Brücke wurde von August 1894 bis Dezember 1895 errichtet, um Villmar einen direkten Zugang zur Lahntalbahn (gebaut 1862), den angrenzenden Marmorbrüchen sowie den Grundstücken im Gebiet „Überlahn“ zu sichern. Zuvor war die Bevölkerung auf Fähren und Kähne angewiesen. Bei Hochwasser oder Eisgang blieb oft nur der beschwerliche Umweg über Runkel. Den Ausschlag für die zügige Baugenehmigung gab schließlich ein dramatischer Zwischenfall: Der damalige Bürgermeister Simon Dill und Pfarrer Johannes Ibach kenterten beim Übersetzen mit ihrem Kahn und entgingen nur knapp dem Ertrinken.

Sanierungsstau gefährdet die Bausubstanz
Heute, 130 Jahre später, leidet das historische Bauwerk unter Versäumnissen der Vergangenheit und mangelnder Instandhaltung:

  • Feuchtigkeitsschäden von oben: Nach einer unzureichend ausgeführten Restaurierung im Jahr 1995 dringt kontinuierlich Wasser in die Brückenpfeiler ein. Dies zeigt sich deutlich an den Verfärbungen der Marmorverkleidung oberhalb der Pfeiler.

  • Mauerwerksschäden im Wasserbereich: Direkt über dem Fundament sind die Fugen der Bruchsteine durch die Strömung zunehmend ausgewaschen.

Günstiges Zeitfenster für Reparaturen verstreicht
Auch wenn keine unmittelbare Einsturzgefahr besteht, drängt die Zeit für Substanzwerterhaltende Maßnahmen. Die anhaltend trockene Witterung und der damit verbundene niedrige Wasserstand böten derzeit ideale und kostengünstige Bedingungen für eine Ausbesserung der Fugen.

Sollte der Wasserstand wieder steigen, werden künftige Reparaturen deutlich aufwendiger und teurer. Es bleibt zu hoffen, dass die Schäden im Rathaus kurzfristig aufgegriffen werden, um das historische Erbe Villmars nachhaltig zu sichern.

Hier noch mal die Schäden an den Fugen als Nahaufnahme

© Villmarer-Zeitung


Das Kirmesfrühstück ist ausverkauft.
300 Personen haben sich bereits angemeldet.


Geld auch bei Stillstand: Warum Windkraftbetreiber auch ohne Stromproduktion entschädigt werden

Wenn man an windreichen Tagen auf dem Galgenberg spazieren geht, kann man rund 30 Windräder sehen. Auffällig ist allerdings, dass sich längst nicht alle drehen. Der Grund dafür liegt unter anderem in den begrenzten Kapazitäten des Stromnetzes. Wenn das Netz den produzierten Strom nicht aufnehmen kann, müssen einzelne Windkraftanlagen abgeregelt oder vorübergehend abgeschaltet werden, um eine Überlastung des Netzes zu verhindern. Die Betreiber erhalten für diesen erzwungenen Stillstand eine Entschädigung.

Das sogenannte Netzengpassmanagement verursacht für die Stromverbraucher erhebliche Kosten. Zuletzt lagen die Kosten in Deutschland bei rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig sollen zu den zahlreichen Windrädern, die sich an windreichen Tagen in Villmar und Umgebung bereits nicht drehen, weitere Anlagen hinzukommen. Für die Betreiber scheint es sich also zu lohnen neue Windräder aufzustellen auch wenn davon auszugehen ist das der erzeugte Strom zeitweise nicht gebraucht wird.

Finanziert werden die Kosten des weiteren Netzausbaus und des Netzengpassmanagements letztlich über die Stromkunden, unter anderem über die Netzentgelte, die einen festen Bestandteil der monatlichen Stromrechnung bilden. Solange die Stromnetze nicht ausreichend ausgebaut sind, bleibt das Abregeln von Windkraftanlagen ein wichtiges Mittel, um das Stromnetz stabil zu halten.

Doch auch wenn Windstrom tatsächlich ins Netz eingespeist wird, können weitere Kosten entstehen. Bei schwankenden Börsenstrompreisen erhalten Betreiber im Rahmen der sogenannten Marktprämie einen Ausgleich zwischen dem erzielten Börsenstrompreis und dem ihnen zugesagten beziehungsweise anzulegenden Wert pro Kilowattstunde. Diese Förderung wird inzwischen aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, der unter anderem durch Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung gespeist wird.

Für die Verbraucher bedeutet das: Die Kosten der Energiewende werden über verschiedene Wege weitergegeben – beispielsweise über die Netzentgelte und über die CO₂-Bepreisung. Das wird sich erst grundlegend ändern können, wenn die Stromnetze so weit ausgebaut sind, dass sie den Strom aus Wind- und Solaranlagen jederzeit aufnehmen und transportieren können.

Bis dahin bleibt die Frage, wie schnell der notwendige Netzausbau tatsächlich vorankommt. Eines scheint jedoch klar: Mit einem schnellen und deutlichen Rückgang der Strompreise in Deutschland ist unter diesen Bedingungen kaum zu rechnen.

© Villmarer-Zeitung


Seelbacher Mittagstisch am nächsten Donnerstag

Am kommenden Donnerstag, den 3.September, bietet der Seelbacher Mittagstisch um 12.30 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle an: Jumbo Fischstäbchen mit Salzkartoffeln und Erbsen-Möhren-Gemüse. Dazu ein Dessert, ein Glas Wasser und Kaffee. Anmeldungen, bitte bis Dienstag Abend, nehmen gerne entgegen: Christel Wolf Tel. 06474 1488 und Karl-Heinz Schlosser Tel. 06474 881255 und auch per WhatsApp. Das Team vom Mittagstisch freut sich auf euren Besuch.

© Karl-Heinz Schlosser / Foto Gemini KI



1. Vor Kontrolle geflüchtet

Limburg-Eschhofen, Londoner Straße / Brüsseler Straße / Pariser Straße / BAB 3, Freitag, 28.08.2026, 22:00 Uhr

Am Freitagabend, 28.08.2026, flüchtete ein Pkw-Fahrer vor einer Polizeikontrolle. Der 19 Jahre alte Fahrer eines Audi RS 3 geriet auf Grund von Driftversuchen in das Visier einer Streife der Polizeistation Limburg in der Londoner Straße in Limburg. Nachdem die Beamten dem Fahrer Anhaltezeichen gaben, beschleunigte dieser statt anzuhalten. In der Brüsseler Straße nötigte der Audi-Fahrer vorausfahrende Fahrzeuge durch Betätigen der Lichthupe und überholte diese teils rechts über den Gehweg. An der Kreuzung Pariser-Straße / B 8 fuhr er ungebremst über eine rot anzeigende Lichtzeichenanlage. Glücklicherweise kam es nicht zur Kollision mit einem zu diesem Zeitpunkt auf der B 8 kreuzenden Pkw. Bei der weiteren Fahrt über die BAB 3 nötigte der Audi-Fahrer erneut weitere Fahrzeuge und überholte zeitweise rechts über den Standstreifen, so dass die Streife zunächst die Nachfahrt abbrechen musste. Auf Grund von Ermittlungen wurden sowohl der flüchtige Pkw, als auch dessen Fahrer festgestellt. Der Pkw, das Mobiltelefon sowie der Führerschein des Fahrers wurden sichergestellt. Der Audi-Fahrer muss sich nun unter anderem wegen einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung im Straßenverkehr verantworten.

Zeugen, die Angaben zur Fahrweise machen können, durch das Fahrverhalten gefährdet oder genötigt wurden, werden gebeten, sich bei der Polizei in Limburg unter der Telefonnummer 06431 / 9140-0 zu melden.

Tatverdächtiger festgenommen - Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung Wiesbaden/Limburg, Freitag, 28.08.2026

Die am Freitag, 21.08.2026, veröffentlichte Fahndung nach dem flüchtigen Fahrer eines Audi, der am Mittwoch, 19.08.2026, vor einer Kontrolle geflüchtet war und wegen eines versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil von Polizeibeamten gesucht wurde, wird zurückgenommen (siehe hierzu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50153/6336956). Im Rahmen der intensiven Ermittlungen konnte der 19-jährige Tatverdächtige am späten Freitagabend, 28.08.2026, in Wiesbaden festgenommen werden. Er wurde im Laufe des Samstags einem Richter des Amtsgerichts Limburg vorgeführt. Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Limburg Untersuchungshaft an.

2. Versuchter Einbruch in Einfamilienhaus

Hadamar-Niederhadamar, Reisstraße,

Freitag, 28.08.2026, zwischen 07:00 Uhr und 12:30 Uhr

Am Freitagvormittag, 28.08.2026, versuchten Einbrecher, in ein Einfamilienhaus einzudringen.

Zwischen 07:00 Uhr und 12:30 Uhr schlugen die Täter die äußere Glasscheibe einer doppeltverglasten Terrassentür eines Einfamilienhauses in der Reisstraße in Niederhadamar ein. Anschließend ließen sie aus bislang unbekannten Gründen von der weiteren Tatausführung ab. An der Terrassentür entstand Sachschaden in Höhe von circa 500 Euro.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Limburg unter der Telefonnummer 06431 / 9140-0 entgegen.

3. Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Gemarkung Hadamar, Landstraße 3462,

Freitag, 28.08.2026, 22:07 Uhr

Am Freitag, dem 28.08.2026, gegen 22:07 Uhr befuhr ein 32 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Limburg-Weilburg mit seinem Audi A 2 die Landstraße 3462 zwischen Niederzeuheim und Hadamar. Kurz vor einer scharfen Rechtskurve kam der Mann nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Pkw kam auf der Seite liegend im Straßengraben zum Stillstand. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der durch den Unfall leicht verletzte Mann unter Alkoholeinfluss und vermutlich auch unter Drogeneinfluss stand. Zudem ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wurde von einem Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Der an dem Pkw entstandene Sachschaden wird auf 15.000,- Euro geschätzt.

4. Geldbörsen aus Rucksäcken in Limburg entwendet

Limburg, Innenstadt - Fußgängerzone / Altstadt,
Samstag, 29.08.2026, zwischen 11:00 Uhr und 14:15 Uhr

Am Samstagmittag wurden in Limburg zwei Geldbörsen aus Rucksäcken entwendet.

Im Zeitraum zwischen 11:00 Uhr bis 14:15 Uhr waren die Geschädigten unabhängig voneinander in Begleitung zu Fuß in der Fußgängerzone und der Altstadt unterwegs. In beiden Fällen mussten die Geschädigten bei einer Pause feststellen, dass ihre Rucksäcke unbemerkt geöffnet und die darin befindlichen Geldbörsen entwendet worden waren.

Die Kriminalpolizei in Limburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen, sich unter der Telefonnummer 06431 / 9140-0 zu melden.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang zu erhöhter Wachsamkeit im Gedränge und in Fußgängerzonen. Tragen Sie Geld, Ausweise und Wertgegenstände möglichst in verschlossenen Innentaschen der Kleidung. Lassen Sie Taschen oder Wertsachen bei Pausen niemals unbeaufsichtigt. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von Fremden angerempelt oder auffällig abgelenkt werden - dies ist eine häufige Masche von Taschendieben.

© Polizei Limburg-Weilburg - Polizeipräsidium Westhessen


Die „Rollende Beratung“ des Blinden- und Sehbehindertenbundes kommt nach Elz und Hadamar

Die „Rollende Beratung“ des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) macht am Donnerstag, 10. September 2026, Station in Elz und Hadamar. Mit einer mobilen, barrierefrei ausgestatteten Beratungsstelle auf vier Rädern bringt der BSBH sein unabhängiges und kostenfreies Beratungsangebot direkt zu den Menschen vor Ort. Der BSBH ist hessenweit mit der „Rollenden Beratung“ unterwegs, insbesondere auch in Regionen, in denen keine eigene Beratungsstelle vorhanden ist.

In Elz steht der Beratungsbus von 11 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz. Anschließend geht es nach Hadamar: Dort können Interessierte das Angebot von 14 bis 16 Uhr auf dem Schlossplatz nutzen. 

Das Beratungsangebot richtet sich an blinde und sehbehinderte Menschen sowie an Angehörige. Die Beratung umfasst unter anderem grundlegende Fragen zu Augenerkrankungen, Sehhilfen und anderen Hilfsmitteln sowie rechtliche und finanzielle Ansprüche. Auch Fragen zu Nachteilsausgleichen, Mobilität, Straßenverkehr und lebenspraktischen Fähigkeiten können angesprochen werden. Darüber hinaus informieren die Beraterinnen und Berater über Möglichkeiten der Teilhabe, Kultur- und Freizeitangebote sowie weitere Selbsthilfe- und Unterstützungsangebote.

Gerade für Menschen, die im Alltag mit einer zunehmenden Sehbeeinträchtigung konfrontiert sind, können sich viele Fragen ergeben: Welche Hilfsmittel erleichtern den Alltag? Welche Unterstützung steht mir zu? Wie kann ich mich trotz eingeschränkter Sehkraft sicher und selbstständig bewegen? Die „Rollende Beratung“ bietet die Möglichkeit, solche Fragen direkt und unverbindlich mit fachkundigen Beraterinnen und Beratern zu besprechen.

Der Beratungsbus wurde eigens als mobile und barrierefreie Beratungsstelle umgebaut und ermöglicht damit einen unkomplizierten Zugang zum Beratungsangebot. Eine Anmeldung ist für den Besuch vor Ort nicht erforderlich.

Die Termine im Überblick:

Donnerstag, 10. September 2026, 11 bis 13 Uhr
Rathausplatz Elz – Gemeinde Elz

Donnerstag, 10. September 2026, 14 bis 16 Uhr
Schlossplatz Hadamar – Schloßplatz

Die „Rollende Beratung“ des BSBH ist Teil des hessenweiten Beratungsangebots des Blinden- und Sehbehindertenbundes. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei.

© Landkreis Limburg-Weilburg


Landrat Köberle übergibt Förderbescheide für die Vereinsförderung

Limburg-Weilburg. Landrat Michael Köberle hat den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern während einer Versammlung im Rathaus in Weilmünster die Förderbescheide aus der Säule E des Zukunftsfonds übergeben, die sich auf Vereinsförderung bezieht. Mit insgesamt 174.539 Euro unterstützt der Landkreis Limburg-Weilburg die Städte und Gemeinden, die diese Zuschüsse an ihre Vereine weiterreichen.

Die Auszahlungen verteilen sich an Bad Camberg (12.133 Euro), Beselich (7.863), Brechen (8.160), Dornburg (9.253), Elbtal (6.198), Elz (9.041), Hadamar (11.541), Hünfelden (9.909), Limburg (22.969), Mengerskirchen (7.806), Merenberg (6.658), Runkel (9.771), Selters (9.079), Villmar (8.311), Waldbrunn (7.923), Weilburg (11.496), Weilmünster (9.350) und Weinbach (7.088).

„Die Vereinsarbeit stellt eine wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Bedeutung im Landkreis Limburg-Weilburg dar. Vor dem Hintergrund verschiedener Krisensituationen in den letzten Jahren, wie beispielsweise der Corona-Pandemie oder steigender Energiepreise durch den Ukraine-Krieg, sollen die Vereine mit dieser Förderung dauerhaft in besonderen allgemeinen Notlagen unterstützt werden. Gleichzeitig soll den Vereinen für besondere Maßnahmen oder Projekte eine finanzielle Unterstützung gewährt werden“, erläuterte Landrat Köberle. Die Förderung setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von 5.000 Euro sowie einem festen Eurobetrag von 0,50 Euro pro Einwohner der jeweiligen Städte und Gemeinden zusammen. Von Januar bis Juni 2026 haben die Städte und Gemeinden die Anträge ihrer Vereine gebündelt und beim Landkreis eingereicht. Insgesamt gab es 122 Anträge von Vereinen im Rahmen der Säule E des Zukunftsfonds. 

© Landkreis Limburg-Weilburg