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Die richtige Lösung war:
" schlechte Arbeit "
Rätselvorschlag Redaktion


Freitag 19.6.2026


Bericht von der Gemeindevertretersitzung


Hähnchenfenster am Wochenende wieder geöffnet

Am Freitag, Samstag und Sonntag ist das Hähnchenfenster im Nassauer Hof wieder von 17.00 - 20.00 Uhr geöffnet. Vorbestellungen bitte unter 0173-6455872. 


20.6.26  TUS 1905 Seelbach, Bürgerturnier Sportplatz

20.6.26  Gemischter Chor Teutonia Villmar, Tagesausflug

21.6.26  KUSO Aumenau, Mittsommerfrühstück im Park 9:00 Uhr, Park der Erinnerungen

21.6.26  Gladbacher Hof, Tag der offenen Türe, 10-18 Uhr

21.6.26  LMM, 300 Jahre Steinmetze und Bildhauer der Fam. Leonhard 14-15 Uhr

22.6.26 Landfrauenverein Weyer, Vortrag Digitales Erbe, 15 Uhr Carolinger Café


Arbeitslose müssen Urlaub genehmigen lassen

Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Erwerbslose. Arbeitslose benötigen vorherige Zustimmung ihres Arbeitsvermittlers oder persönlichen Ansprechpartners, damit keine finanziellen Nachteile eintreten

In den kommenden Tagen beginnt in Hessen die Ferienzeit und für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie in ihrer Situation auch die Koffer packen und verreisen dürfen. Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose nach Angaben der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Gesetzgeber verlangt von beschäftigungslosen Bewerbern, dass sie alle zumutbaren Aktivitäten unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden - auch in der Ferienzeit. Deswegen sollen sie sich grundsätzlich am Wohnort aufhalten.

Agentur für Arbeit und Jobcenter können einer Reise allerdings zustimmen, wenn die Vermittlungsfachkraft vorher geprüft hat, dass die Ortsabwesenheit weder die Beschäftigungschancen schmälert noch der Teilnahme an einer geplanten Eingliederungsmaßnahme entgegensteht. In der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit werde einer Ortsabwesenheit allerdings nur in Ausnahmefällen zugestimmt, da die Eingliederungschancen in dieser Phase am größten seien.

Hat der Arbeitsvermittler oder der persönliche Ansprechpartner des Jobcenters grünes Licht für die Abwesenheit gegeben, kann das Arbeitslosengeld oder das Bürgergeld für eine dreiwöchige Reise weitergezahlt werden. Dauert der Urlaub über drei bis sechs Wochen, wird ebenfalls nur für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Beabsichtigt ein bei der Arbeitsagentur gemeldeter Arbeitsloser länger als sechs Wochen zu verreisen, hat er für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Geldleistungen, Bürgergeldempfängern bleibt in diesem Fall der Anspruch auf die ersten drei Wochen erhalten. Für alle, die länger unterwegs sind, gilt: Leistungen werden dann erst wieder nach einer erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung gewährt. Ein teures Ferienvergnügen leisten sich arbeitslose Urlauber, die ohne Wissen und vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters aufbrechen, unabhängig davon, wie lange sie fortbleiben. Sie müssen nämlich nicht nur das Arbeitslosengeld/Bürgergeld für die Zeit ihrer Abwesenheit zurückzahlen, sondern unter Umständen auch noch mit einem Bußgeld oder einer Strafanzeige rechnen, sagt Ralf Fischer, Pressesprecher der Agentur für Arbeit. Die Arbeitsagentur empfiehlt, die Zustimmung zur Ortsabwesenheit einfach und schnell mit der Kunden-App zu beantragen. Die ,BA-mobil' App gibt es kostenlos unter www.tinyurl.com/3puur2nx. Die App des Jobcenters kann man unter tinyurl.com/466rwatt downloaden.

© Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar


Arbeiter beim Bau der Lahntalstrecke 

Dampflock auf der Lahntalstrecke

Der Bahnhofsvorsteher Helmut Kessler am Bahnhof in Aumenau

Bahnhof Limburg im  Jahr 1880

Arbeiter am Fachinger Tunnel 1908




Sommerferienprogramm 2026 für Kinder des Sonderdienstes Klimaschutz

Limburg-Weilburg. Die Kinder im Landkreis Limburg-Weilburg dürfen sich auch dieses Jahr auf ein spannendes und abwechslungsreiches Sommerferienprogramm freuen. Organisiert vom Sonderdienst Klimaschutzmanagement der Kreisverwaltung gibt es unter anderem aufregende Survivalabenteuer im Niederzeuzheimer Wald, Wissenswertes über die Wildtiere im Tiergarten Weilburg, einen Ausflug zum Gladbacher Hof nach Villmar und einen spannenden Vormittag ganz im Zeichen des Bibers.

Den Auftakt macht das Abenteuercamp vom 01. bis zum 02. Juli 2026. Dann verwandelt sich der Grillplatz in Niederzeuzheim in ein spannendes Ferienlager für Kinder von 9 bis 13 Jahren. Wie baut man einen brauchbaren Unterschlupf in der Natur? Wie schnitzt man einen Speer? Und wie kann man Feuer ohne moderne Hilfsmittel machen? Unter dem Titel „Überleben in der Wildnis“ erwartet die Kinder ein abwechslungsreiches Programm mit lustigen Spielen, gemeinsamem Essen am Lagerfeuer, einer Nachtwanderung und vielem mehr! Kosten: 90 Euro pro Kind. Hier sind nur noch einzelne Plätze frei.

Weiter geht’s am 09. Juli 2026 mit dem Ausflug in den Tiergarten nach Weilburg. Was macht der Wolf eigentlich tagsüber? Wieso hat der Luchs so lustige Pinsel auf den Ohren? Und warum suhlen sich Wildschweine so gerne im Matsch? Diese und noch viele weitere Fragen beantworten wir bei einem Spaziergang von 10 bis 15 Uhr durch den wunderschönen Tiergarten. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder zwischen 5 und 9 Jahren. Kosten: Eintritt 3,50 Euro plus ein kleines Taschengeld.

Am 28. Juli 2026, bekommen wir zwischen 10 und 14 Uhr Besuch vom Bibermobil des NABU Wetterau. Treffpunkt ist der Spielplatz im Tal Josaphat in Limburg. Dort zeigen uns die Biberexperten, was selbstschärfende Messer mit Biberzähnen zu tun haben, warum der Biber so viele Bäume fällt und wieso ein Biber hauptberuflich als Landschaftsarchitekt tätig ist. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder zwischen 6 und 10 Jahren und ist kostenlos.

Den Abschluss des Sommerferienprogramms macht der Ausflug zum Gladbacher Hof nach Villmar am 07. August 2026. Unter dem Motto „Entdecke den Bauernhof von morgen!“ lernen wir, wo unser Essen eigentlich herkommt und warum neuerdings Bäume auf Äcker gepflanzt werden. Start ist um 8:45 Uhr am Limburger Bahnhof. Dort endet auch der erlebnisreiche Tag. Die Rückkehr ist für 14:37 Uhr oder 15:37 Uhr (je nach Zugverbindung) geplant. Kosten von ca. 5 Euro entstehen lediglich für das Zugticket. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder zwischen 8 und 11 Jahren.

Für alle Veranstaltung außer dem Abenteuercamp gilt Selbstverpflegung!

Weitere Informationen zum Programm und Anmeldung bei Josephine Roßbach, Tel.: 06431 296-820 oder Mail: j.rossbach@limburg-weilburg.de

© Landkreis Limburg-Weilburg